© Simone Plattner Arztpraxis für Homöopathie Impressum / Datenschutz
Praxisorganisation
Die Konsultationen erfolgen ausschließlich nach Terminvereinbarung.
So ist es mir möglich
Sollte im Rahmen der homöopathischen Behandlung eine weitergehende diagnostische Abklärung (z.B. EKG, Sonographien oder Blutentnahmen) angezeigt sein, werde ich die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachkollegen und Ihnen abstimmen.
Abrechnung
Privatpatienten/ Beihilfe usw.
Die von mir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellte Rechnung reichen Sie wie üblich bei Ihrer Krankenversicherung
ein und bekommen diese erstattet. Je nach Ihrem Vertrag kann ein geringer Selbstbehalt für Sie bleiben. In aller Regel werden
die Standardsätze in Rechnung gestellt, die Höchstsätze werden nie überschritten. Sollte es bei der Abrechnung Probleme geben,
stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Gesetzlich Versicherte
Sie erhalten von mir eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der zeitintensive Behandlungsansatz ist allerdings im derzeitigen deutschen Gesundheitssystem nicht abzubilden, daher werden diese Leistungen momentan in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Ausnahme bei bestimmten Zusatzversicherungen.
Die Rechnung bleibt in jedem Fall fair.